Physiotherapie / Krankengymnastik

Sind die normalen Körperfunktionen durch einen Unfall oder eine Krankheit beeinträchtigt, hilft eine Krankengymnastik oder Physiotherapie dabei diese wiederherzustellen.
Ob eine Physiotherapie erforderlich ist, entscheidet der behandelnde Arzt.

  • Wiederherstellen Ihrer Gesundheit
  • Individuelle Therapiepläne
  • Allgemeine Krankengymnastik
  • Physiotherapie auf nerophysiologischer Grundlage (Bobath)

Kursleiterin Beratung

Die Bewegungs- und Funktionsfähigkeit des Körpers steht bei einer Physiotherapie im Vordergrund. Beeinträchtigungen können durch Erkrankungen, Unfälle oder dauernde fehlerhafte Bewegungen entstehen. Physiotherapie dient aber nicht nur dazu, bestehende Krankheiten zu behandeln, sondern ist auch präventiv einsetzbar.
Bei der Physiotherapie gibt es drei verschiedene Behandlungsmethoden:

  • Krankengymnastik mit und ohne Geräte
  • Die manuelle Therapie (Mobilisationstechniken)
  • die Bobath-Methode (neurologisches Training)

Sportphysiotherapie

In unserer Praxis für Krankengymnastik in Bad Arolsen legen wir für Sie einen individuellen Therapieplan fest.
Bei bestimmten Krankheitsbildern und funktionellen Einschränkungen gibt es Standardpläne, die für Ihre jeweiligen Anforderungen angepasst werden.
Bei anderen Problemen werden solche Behandlungspläne auch im Team besprochen, um die größtmögliche Therapieerfahrung zu nutzen.

Oft erhalten Sie von uns einen Hausübungsplan. Dann ist es besonders wichtig, dass Sie den Plan ernst nehmen und befolgen. Manche Ärzte fragen nach einem Hausübungsplan – und ob Sie sich daran gehalten haben – bevor eine weitere Verordnung ausgestellt wird.

Physiotherapie Rehasport Betreuung

Verordnungen für Physiotherapie

Ein Behandlungsfall umfasst oft mehrere Verordnungen durch den Arzt und dauert von der ersten therapeutischen Befunderhebung bis zum Erreichen des langfristigen Therapieziels.

Die Krankenkassen haben festgelegt, dass für einen Behandlungsfall nur eine begrenzte Anzahl von Verordnungen ausgestellt werden darf. Dann muß entweder eine 12-wöchige Pause gemacht werden oder Ausnahmeregelungen treten in Kraft.

Angebote für Selbstzahler

Während dieser Pause kann jeder Patient auf eigene Rechnung die Angebote der Heilmittelpraxis nutzen, um weiterhin daran zu arbeiten, sein eigenes Therapieziel zu erreichen.
Für diesen Fall halten wir für Sie unterschiedliche Angebote bereit.
Schließlich stellt sich bei einem Behandlungsfall leider nicht die Frage, ob therapiert werden soll, sondern wie die Behandlung finanziert wird.

Die Gesetzlichen Krankenkassen leisten hier in vielen Fällen nur die „Anschubfinanzierung“. Bis zum Vollständigen Erreichen des Therapieziels müssen Patient und Praxis gemeinsam oft zusätzliche Vereinbarungen treffen.

Sie haben Fragen? Sie benötigen weitere Informtionen oder brauchen Hilfe mit Ihrer Verordnung? Kontaktieren Sie uns:

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